Baumfällung
Durch unsere Baumkletterer und Technik ist kein Baum zu hoch!
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot. (Seit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 wurden Fällzeiträume in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar eines Jahres einheitlich vorgegeben.)